Beiträge und Leistungen

Die Beiträge und Leistungen ergeben sich aus der Beitrags- und Leistungstabelle, die Bestandteil der Satzung ist. Ab dem 01. Januar 2002 beträgt die Leistung im Sterbefall 820,- € je Versicherungsverhältnis. Es können pro Mitglied bis zu 6 Versicherungsverhältnisse abgeschlossen werden. Bei Unfalltod zwischen dem 14. und 75. Lebensjahr wird das doppelte Sterbegeld ausbezahlt.

Für alle am 31. Dezember 1991 bestehenden Versicherungsverhältnisse beträgt das Sterbegeld bei männlichen Mitgliedern 950,- € und bei weiblichen Mitgliedern 1.100,- €. Bei Abschluss einer Unfallzusatzversicherung zwischen dem 14. und 75. Lebensjahr erhöht sich die Leistung um 820,- €. Zusätzlich werden zum Sterbegeld individuelle Überschußanteile gezahlt.

Der Beitrag je Versicherung, die bis zum 31.12.1993 abgeschlossen wurde, beträgt monatlich 0,80 € und für die Unfallzusatzversicherung 0,01 €. Bei Versicherungen, die seit dem 01. Januar 1994 abgeschlossen werden, ist der Beitrag nach Alter und Geschlecht unterschiedlich. Seit dem 01. Januar 2013 richtet sich der Beitrag nur noch nach dem Alter. Hierbei ist der Beitrag zur Unfallzusatzversicherung obligatorisch eingerechnet. Der Abschluß einer Versicherung ist nicht mehr möglich, falls das 65. Lebensjahr überschritten wurde.



Übersicht Beiträge


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